Badeordnung Die Badeordnung des Hamburger Jugenderholungsheims Puan Klent auf Sylt haben der Vorstand, die Heimleitung, die Ärzte und die Rettungsschwimmer beraten und beschlossen; sie ist für alle Gäste des Heims, sowie dessen MitarbeiterInnen ohne Einschränkungen verbindlich.
1. Grundsätzliches - Das Baden ist grundsätzlich nur für Personen zulässig, die mindestens über Fähigkeiten des Schwimmabzeichens Bronze (?Freischwimmer?) verfügen. Über Ausnahmen entscheiden die Rettungsschwimmer.
- Es badet, wer sich weiter als bis zu den Knien im Wasser befindet.
- Alle Erwachsenen sind verpflichtet, sich bei einem Notfall im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
2. Baden im Wattenmeer (Ostseite) - Innerhalb dieser Zone ist das Baden bei auflaufendem Wasser (Flut) unter Aufsicht der Klassen- oder Gruppenleitungen oder Erziehungsberechtigten grundsätzlich erlaubt.
- Eine Aufsicht durch die Rettungsschwimmer des Heims findet in der Regel nicht statt.
- Einschränkungen oder Verbot des Badens im Wattenmeer werden im Einzelfall gesondert bekannt gegeben.
3. Baden an der Seeseite (Weststrand) - Die folgenden Bestimmungen (Ziffer 3)gelten ausschließlich für das Baden am Weststrand Puan Klents. Die Grundsatzentscheidung, ob und wann gebadet werden kann, wird einvernehmlich zwischen der Heimleitung, den Rettungsschwimmern und den Ärzten getroffen; die entsprechenden terminlichen Vorplanungen werden durch Aushang veröffentlicht.
- Beflaggung der Fahnenmasten sorgt für mehr Information und Sicherheit:
1. Fahnenmast Bauhof: - Grüne Flagge: Bestätigung der Badezeit - Rote Flagge: Badeverbot
2. Fahnenmast Seeseite: - Rot/Gelbe Flagge Bewachtes Badegebiet
- Gelbe Flagge Badeverbot für ungeübte Schwimmer
- Rote Flagge Generelles Badeverbot
- Die letztlich verbindliche Entscheidung über das Baden ergeht vor Ort durch die Rettungsschwimmer.
- Gäste und Personal des Heims dürfen nur während der offiziellen Badezeit an dem von den Rettungsschwimmern abgesteckten Strandabschnitt baden und melden sich am Sammelplatz bei den Rettungsschwimmern an. Sie baden entweder als eigene Gruppe oder werden anderen Badegruppen zugeordnet. Für alle Einzelgäste und Personal des Heims gelten dieselben Regeln wie für Gruppen oder Klassen.
- Baden auf eigene Verantwortung und außerhalb der Badezeiten von volljährigen Gästen und Personal hat insbesondere wegen der negativen Vorbildwirkung auf Kinder und Jugendliche mit deutlichem Abstand vom Puan Klenter Badestrand zu erfolgen.
- Die Mitglieder von Gruppen oder Klassen dürfen nur gruppenweise in Begleitung eines für sie verantwortlichen Leiters baden. Die Lehrer/ Gruppenleiter melden ihre Gruppe am Sammelplatz bei den Rettungsschwimmern an.
- Die Badewilligen haben sich vor dem Baden bei ihrem Leiter anzumelden und unmittelbar nach dem Baden bei ihm wieder abzumelden. Darüber führt der Lehrer/ Gruppenleiter grundsätzlich eine Liste. Unmittelbar nach der Badezeit seiner Gruppe informiert der Leiter die Rettungsschwimmer darüber, dass seine Gruppe das Wasser verlassen hat.
- Alle Anordnungen erfolgen ausschließlich durch die Rettungsschwimmer. Sie teilen die Badegruppen ein, bestimmen die Badezeiten der einzelnen Gruppen / Klassen und erklären auch vor dem Baden die Signale, weisen auf Strömungen und Besonderheiten hin.
- Wer Anordnungen der Rettungsschwimmer nicht befolgt, kann vom Baden ausgeschlossen werden. Weitergehende Maßnahmen des Heims bleiben davon unberührt.
- Gruppen- und Klassenleitungen sind verpflichtet, den Rettungsschwimmern die Anzahl derjenigen zu nennen, die baden wollen (Badeliste). Nichtschwimmer oder ?Seepferdcheninhaber? sind besonders ausdrücklich zu benennen.
- weisen die Rettungsschwimmer auf Personen hin, die an gesundheitlichen Einschränkungen (z.B. Epilepsie, Diabetes pp.) leiden, beteiligen sich während der Badezeit ihrer Gruppe / Klasse an der Aufsicht am Wasser
- müssen ständig wissen, wie viele Personen ihrer Gruppe / Klasse sich im Wasser befinden
- überprüfen am Ende ihrer Gruppen- Klassenbadezeit ihre Badegruppe auf Vollzähligkeit und berichten den Rettungsschwimmern.
4. Wassersport und Schwimmgeräte - Surfen, Windsurfen und Kiten sind während der Badezeit in der Badezone nicht erlaubt.
- Die Verwendung von Gummibooten, Luftmatratzen, Reifen und ähnlichen Geräten ist insbesondere bei stärkeren Strömungen und ablandigem Wind sehr gefährlich. Deshalb ist ihre Benutzung während der Badezeit grundsätzlich nicht zulässig.
- Die Genehmigung oder das Verbot zur Benutzung obiger Geräte erteilen an der Ostseite (Wattenmeer) die Klassen- / Gruppenleitungen oder Erziehungs- berechtigten. Am Weststrand entscheiden darüber allein die Rettungsschwimmer.
5. Maßnahmen bei Verstößen gegen die Badeordnung - Das Heim behält sich Maßnahmen gegenüber Gruppen, Klassen oder anderen Gästen und MitarbeiterInnen vor, die gegen die Badeordnung verstoßen. 6. Inkrafttreten - Diese Badeordnung gilt ab sofort. Alle früheren Badeordnungen des Heims verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
Rantum, den 01 Januar 2007
Der Vorstand Die Heimleitung
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